Ausbildung zur Sicherheits-vertrauensperson

Praxisnahe Ausbildung gemäß § 10 ASchG und § 4 SVP-VO

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Sie wurden von Ihrer Chefin oder Ihrem Chef zur Sicherheitsvertrauensperson bestellt? In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten ist diese Funktion gesetzlich vorgeschrieben. Mit unserer praxisorientierten Ausbildung erwerben Sie in nur 24 Unterrichtseinheiten die dafür notwendigen Fachkenntnisse.

 

Programm

Lernen Sie in diesem Seminar

  • wie Sie die Voraussetzungen für die Ausübung der Funktion als Sicherheitsvertrauensperson erfüllen
  • die gesetzlichen Aufgaben, die Rolle einer SVP im Betrieb und wie Sie die Interessen der Beschäftigten aktiv vertreten
  • welche rechtlichen Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes für Sie als SVP wichtig sind
  • das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz mit seinen wichtigsten Verordnungen und auch das Arbeitsverfassungsgesetz kennen
  • Aktuelles zu (über-)betrieblichen Akteur:innen des Arbeitnehmerschutzes (AUVA, Arbeitsinspektorat, Arbeitsmedizin) und Möglichkeiten, in der Praxis zusammenzuarbeiten 

Seminarablauf
Es erwartet Sie ein abwechslungsreicher Mix aus Fachinput, Praxisbeispielen, Gruppenarbeiten und Erfahrungsaustausch. Eine durchgehende Teilnahme an allen 3 Tagen ist erforderlich.

Referentinnen
Elisabeth Pilsl, BSc, Abteilung Arbeitnehmerschutz AK Oberösterreich 
Mag.a Mirna Specht-Prebanda, Abteilung Arbeitnehmerschutz AK Oberösterreich

Anmeldung

Wir bitten um Ihre Anmeldung bis Montag, 5. Januar 2026. 

Geben Sie bitte Ihre individuelle E-Mail Adresse ein und Sie erhalten eine E-Mail mit Ihrem Anmeldelink. Damit gelangen Sie zum Anmeldeformular.

Diese Ausbildung ist nur für Mitglieder der AK Oberösterreich. Bitte beachten Sie: Eigentümer:innen, Geschäftsführer:innen oder sonstige Personen, die als Arbeitgeber:in gelten können diese Funktion nicht ausüben. 

Kosten
Die Kosten von 170 Euro sind vom Arbeitgeber bis spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn zu bezahlen. Der Kurs ist vor der Bestellung oder innerhalb des ersten Jahres der Tätigkeit zu absolvieren.

Stornobedingungen
Wir berücksichtigen Stornierungen nur schriftlich und bis zum letzten Werktag vor der Veranstaltung. Bis 1 Monat vor Beginn verrechnen wir keine Stornogebühr. Ab 1 Monat bis 15 Tage vor Beginn verrechnen wir 25 Prozent der Teilnahmegebühr, ab dem 14. Tag 50 Prozent und bei unangekündigtem Fernbleiben 100 Prozent der Teilnahmegebühr.

Informationen zum Datenschutz
Wir weisen darauf hin, dass während der Veranstaltung zum Zwecke der Dokumentation und journalistischen Berichterstattung Bild- und Tonaufnahmen angefertigt werden.